Kfz-Brief für Suzuki GT 380

  • Moin Karl,


    wenn ich meinem gesunden Halbwissen vertrauen darf, ist es nicht erlaubt, einen Brief ohne das zugehörige Fahrzeug oder in diesem Fall den entsprechenden Rahmen zu verkaufen.
    Ich fände das auch durchaus sinnvoll, damit nicht z.B. "rein zufällig" aus einem seltenen Sammlerfahrzeug 2 Exemplare werden. Der Rahmen könnte dann z.B. mit einem offiziell beantragten Ersatz für den "verlorenen" Brief im Land verbleiben und der originale Brief schmückt dann einen getürkten anderen Rahmen, den man dann "mit Papieren" möglichst weit ins Ausland verschachert.
    Auch wenn bei eGay immer wieder Briefe solo angeboten werden.


    Gruß
    Dirk

    Gruß

    Dirk



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  • Verkaufen kann man den Brief schon, inwieweit dies einen strafrechtlichen Tatbestand darstellt kann ich jetzt nicht genau sagen, ich denke es ist keiner,...., aber wenn man selber das dazugehörige Fahrzeug noch in Besitz hat, dann kann das übel enden! Wer den Brief hat der ist zuerstmal der Eigentümer des Fahrzeugs, das würde ich mir gut überlegen!!


    Gruß


    Karl

  • Ein weiteres Argument, da es sich um ein hoheitsrechtliches Dokument handelt, kann es sein, dass dieses als Dokument dem Staat respektive der austellenden Behörde gehört und dir nur zur verfügen gestellt wurde, ähnlich Ausweisen. Da bist du auch nur Besitzer, aber nicht Eigentümer.

    Büffel ist einzig, aber nicht artig

  • Der Brief gehört schon dem Eigentümer..., aber er stellt juristisch natürlich eine Art Urkunde dar und damit sollte man vorsichtig sein!


    Karl

  • Karl ohne jetzt als Ameisentätowierer daher zu kommen, du sagst der Brief gehört dem Eigentümer, nur wer ist der Eigentümer?
    Wir besitzen zwar unsere Briefe, da sie uns zur Verfügung gestellt wurden, aber sind wir deshalb auch deren Eigentümer. Es geht hier nur um das Dokument, nicht um den Besitz des KFZs. Deine Ausweise besitzt du auch, aber sie sind Eigentum der Bundesrepblik Deutschland. Deshalb können sie dir auch entzogen werden, was bei Eigentum nicht so einfach wäre, dass wäre dann eine Enteignung und da Briefe auch wiederrufen werden können....

    Büffel ist einzig, aber nicht artig

  • Der KFZ-Brief ist eine Urkunde. Der Brief alleine dokumentiert nicht das Recht am Eigentum des Fahrzeuges sondern bestärkt nur die Eigentumsvermutung. Selbst der Kaufvertrag ist kein Beweis für Eigentum an der Sache. Wenn z.B der Brief im Handschuhfach aufbewahrt und das Fahrzeug gestohlen wird ist der Dieb ja nicht zum rechtmäßigen Eigentümer. Fehlt der Gegenstand wie hier der Rahmen, ist die Urkunde nichtig. Verkaufen kann man den KFZ-Brief, wenn man Ihn entwerten läßt, ansonsten nur in Verbindung mit der Sache (Rahmen)



    Grüße


    Joachim

  • Das ergibt Sinn!


    Gruß
    Dirk

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    Dirk



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  • Das ist Alles schon richtig, aber man kann den Rahmen ja auch ohne Brief verkaufen, ein Fall der wohl ungleich öfter vorkommt als umgekehrt! Sollte sich dann später der Brief wieder einfinden kann es kompliziert werden!


    So ein Fall ist vor einiger Zeit mal in der Oldtimer Markt ausgiebig geschildert worden. Da ging es um ein Benz Cabrio mit Wert im Sechsstelligen!


    Meine J habe ich auch ohne Brief aufgebaut, der ehemalige Eigentümer hatte ihn nicht mehr, oder hatte ihn nie! Es war ja auch nur eine Teilesammlung mit einem Rahmen! Es wurde also zur Erlangung einer neuen Zulasung neben der notwendigen Para. 21 StVZO Untersuchung eine eidesstattliche Versicherung notwendig! Diese habe ich wohlüberlegt nur für den Rahmen abgegeben! Sollte eines Tages jemand mit dem orginalen Brief auftauchen und Ansprüche erheben darf er sich maximal über die Rückgabe eines ordentlich lackierten rostfreien Rahmens erfreuen ;) !


    Karl

  • Karl, auch dabei mußt du vorsichtig sein. Einem guten Bekannten von uns beiden ist es passiert, dass er auch eine eidesstattliche Versicherung abgeben hatte und dann der Brief wieder aufgetaucht ist. Dafür gab es eine Anklage und Verurteilung wg. eidesstattlicher Falschaussage oder populär Meineid. Okay, sicher kommt es dabei auf die Umstände an und er hat sich da vielleicht auch ein wenig Unklug verhalten, aber nichts desto trotz stehst du da auf dünnem Eis.

    Büffel ist einzig, aber nicht artig

  • Nein, keine Angst Mario, ich hatte ihn nie, habe ihn nicht mal gesehen! Ich habe versichert, dass der Brief nicht in meinem Besitz ist, vom Vorbesitzer verloren, verschollen, oder anderweitig abhanden gekommen, der Rahmen aber mein vor Jahren rechtmäßig erworbenes Eigentum ist! Diese Erklärung habe ich nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben und nach der Aufbietung kann man nicht mehr tun.....!