• Mir ist was ganz dummes passiert :


    Hinter den Zylindern hat das Motorgehäuse 2 Öffnungen.
    In die eine Öffnung laufen 3 Kabel.
    Die zweite Öffnung ist offen.Also ein Loch.
    Und genau in dieses Loch ist mir eine Schraube gefallen.


    Frage: Muss diese Öffnung nicht einen Stopfen haben?
    Was macht die Schraube da kaputt ?
    Wie kriege ich die wieder raus ?



    Schräubchen hatte sich übrigens vom Chokegestänge gelöst.

    Et kütt wie et kütt

  • Hatten Wir doch schn mal hier,
    ist doch bestimmz das Sabberloch
    für inkontinente Vergaser,
    das an der Unterseite des Blocks wieder
    raus kommt.

  • Nur ein Sabberloch ??


    Die Schraube hab ich mit einem Stabmagnet wieder rausgepult.
    Deshalb kann doch das Loch eigentlich nicht durchgehen oder ?


    Naja egal.Schraube wieder draußen - alles gut.


    Jetzt noch das Lenkkopflager und dann kann ich bald zur Vollabnahme.


    Das einzige was mir etwas Sorgen macht ist der Seitenständer der nicht von selbst zurück springt.

    Et kütt wie et kütt

  • Hallo Hannpitte


    Bei Reiner Schneider ( GTreiner1@AOL.com ) gibt es einen umbausatz für selbsttätig


    einklappenden Seitenständer für schlappe 23 Euronen . Habe ich an meiner 550er


    auch verbaut . Klappt super .

  • Hallo,


    ich möchte noch hinzufügen, das der Umbau Satz auch bei der GT 125, 185 und 380


    funktioniert! :na_und?:



    nur falls es jemanden interressiert....



    gruss


    Jörg

  • Zitat

    Original von hannpitte
    Das einzige was mir etwas Sorgen macht ist der Seitenständer der nicht von selbst zurück springt.


    Hallo,
    ich mußte wegen dieser Angelegenheit leider auch zweimal zum TÜV
    Habe am Seitenständer dann nen Endschalter montiert, das Killschalterkabel aufgetrennt und über diesen Endschalter geführt.
    Jetzt startet der Motor nur wenn der Seitenständer eingeklappt ist, der TÜV war zufrieden, und die Kosten lagen bei 3,95,- €
    Gruß

  • Vor Erstzulassung 1.7.75 muß das Teil nicht allein einklappen, hat mir mein TÜV Mensch gesagt.
    Gruß
    Martin

  • Zitat

    Original von martingt750
    Vor Erstzulassung 1.7.75 muß das Teil nicht allein einklappen, hat mir mein TÜV Mensch gesagt.
    Gruß
    Martin


    Dann hat einer gelogen. Als ich seinerzeit mit meiner BMW r 69 S beim TÜV war hat der was von "alle" gefaselt und ich hab auf den Typen 15 Minuten eingelabert, bis er dann endlich einen auf blind gemacht hat.
    Gruß Manfred

    Einmal editiert, zuletzt von keks ()

  • Moin,


    habe ich gerade in einem anderen Forum geklaut:
    "Laut §61 StVZO und der Rili 93/31 EWG muss ein verbauter Seiterständer am Motorrad bei Entlastung entweder von selbst einklappen, bzw. muss das Losfahren mit ausgeklapptem Seitenständer unmöglich sein. Diese Regelung gilt laut VdTÜV-Merkblatt 734 bei allen Motorrädern ab Baujahr 01/1976."
    Aber ohne Pistole oder Gewähr


    Gruß
    Dirk

  • Hallo Dirk,
    danke für die Info. Werd ich mir merken. Dann kann ichs mir künftig sparen, mir beim TÜV den Mund fusselig zu reden.
    Viele Grüße
    Manfred



  • Hallo ihr da.....
    :kratz:
    schön wär's aber es wurde per Gesetz eine sog. Nachrüstpflicht für alle Motorräder, unabhängig vom Baujahr, verordnet und somit keinerlei Ausnahmegenehmigungen mehr toleriert...allerdings soll es "Inschenöre" geben, die ein Auge zudrücken.


    Hab mich soeben bei "meinem" TÜV erkundigt und ich denke, dass damit alle Klarheiten beseitigt sind. :lachen:


    Gruß Klaus

    4 Mal editiert, zuletzt von KlausH ()

  • Guten Abend,


    ich habe vor ca. 2 Jahren schon einmal etwas zum Thema "Seitenständer" geschrieben. Bitte einmal unter "GT500" und "Seitenständer" suchen.
    Die Lösung ist zwar recht hemdsärmelig, aber als Notlösung ganz gut zu gebrauchen.


    Frohes Schrauben
    Siegbert