Suzuki GT185 Seitenständer

  • Hallo, ich bin Jörg aus Hessen. Vor kurzem ist mir eine GT185 zugelaufen, welche ich nun gerne wieder auf die Strasse bringen möchte. Leider ist der Rahmen im Bereich der Hauptständeraufnahme übel vermurkst, da ist wohl nix mehr zu machen. Jetzt überlege ich das abzuflexen und nur mit Seitenständer zu fahren. Macht das Sinn und wo kann man ein entsprechendes Teil erwerben? Es muss ja für den TÜV ein Ständer sein der automatisch wieder einklappt. Danke und Griß

  • Hallo Jörg,


    mach doch mal ein paar Fotos von der Geschichte, dann kann man sich ein besseres Bild machen.
    Seitenständer reicht rein rechtlich der originale, so lange ein selbst einklappender zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Mopeds nicht vorgeschrieben war. Da ist es egal, was der TÜV-Onkel gerne möchte. Im eigenen Interesse sollte man da aber schon Vorsorge treffen. Aber auch mit dem originalen Seitenständer gibt's da mehrere Möglichkeiten. Einerseits kann man einen Schalter anbringen und in Kombination mit dem Leerlaufschalter dafür sorgen, daß bei ausgeklapptem Ständer und eingelegtem Gang der Motor ausgeht. Andererseits gibt es mechanische Möglichkeiten, auch den originalen Ständer automatisch einklappen zu lassen.
    Aber auch eine vermurkste Hauptständeraufnahme sollte in den Griff zu bekommen sein.


    Gruß
    Dirk

  • Zitat

    Original von dirksandmann
    Seitenständer reicht rein rechtlich der originale, so lange ein selbst einklappender zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Mopeds nicht vorgeschrieben war. Da ist es egal, was der TÜV-Onkel gerne möchte......


    Gruß
    Dirk


    Mensch Dirk...


    es gibt bei Motorrädern keine Ausnahmeregelungen bis zu einem bestimmten Zulassungsdatum....nun glaub mir das doch endlich mal!
    :ja: :ja: :ja:
    Das hatten wir doch schon....


    Der Seitenständer muss mechanisch selbständig einklappen oder es muss ne elektronische Zündabschaltung oder dergleichen eingebaut sein.
    Laut meinem TÜV-Onkel war zu Zeiten unserer SUZIES, also Beginn der 70er Jahre technischer Standard die mechanische Umlenkmöglichkeit mit den beiden Federn oder ähnliche technische Einrichtungen...starre Seitenständer wie die serienmäßigen von SUZUKI, ohne den Bolzen und die beiden Umlenkfedern sind nicht zulässig!
    Wenn der Seitenständer so leichtgängig ist, dass er beim Anfahren automatisch nach hinten in Richtung Endstellung (eingeklappt) geht, dann ist auch das zugelassen...geht bei den SUZUKI Seitenständern aber nicht...die sind wirklich sehr starr...weiß ich aus eigener Erfahrung
    :D :D :D



    Gruß Klaus



    Gruß Klaus

  • Hallo, vielen Dank für Eure Antworten. Ich denke das ich auf die Suche nach einem bruachbaren Rahmen gehen werde, da meiner doch übel vermurkst ist. Das hätte mir eingentlich auffallen müssen, aber so schnell gebe ich nicht auf. Gruß Jörg

  • Hallo Isetta 250,


    sofern die Seitenständer Aufnahme am alten Rahmen vorhanden ist spricht nichts dagegen, da einen passenden Ständer anzubauen.
    Meines wissens passt auch der Seitenständer der GT 125, das Moped steht vielleicht einen Zentimeter schräger, falls kein 185 er verfügbar ist.


    Bei Reiner Schneider gab es Seitenständer Umbausätze für selbsttätig einklappende Seitenständer, (bei unbelasteter Maschine) Diese bestehen aus 2 Miteinander verbunden Federn und einem neuem Bolzen. Einfach mal anfragen.


    Anderseits kann man sicherlich die Hautständer Aufnahme noch Reparieren. notfalls neues Lagerrohr anschweissen. :kratz:


    ich hoffe ich konnte helfen.


    Gruss Jörg

    3 Mal editiert, zuletzt von gtjoerg ()

  • Hallo Klaus,


    dann frage ich mich, warum ich mindestens 6 mal seit dem, mit 3 Mopeds mit nicht selbstständig einklappendem Seitenständer, ohne Mängel neue Plaketten bekommen habe? :nixwiss:
    Und das bei mindestens 3 verschiedenen Prüfstellen. Könnte natürlich sein, daß die alle keine Ahnung haben, aber auf Nachfrage - und den Spaß mache ich mir bei solchen Anlässen gerne immer mal wieder - wurde mir jedes Mal bestätigt, daß es zwar in meinem Interesse wäre, er würde einklappen, meine Mopeds (alle vor 1975) aber aufgrund des Baujahres Bestandsschutz geniessen!!
    :mahlzeit:
    Vielleicht kann sich Karl H. aus A. :tongue: ja mal dazu äußern, denn der sollte es nun ganz bestimmt wissen?
    Vielleicht gibt es da ja auch regional unterschiedliche Auslegungen/Einschätzungen?


    Gruß und einen schönen Abend noch
    Dirk

    Einmal editiert, zuletzt von dirksandmann ()

  • Hi,
    der TÜV Berlin will ab EZ: 7.75 einen selbsteinklappenden oder mit Sicherungsschalter versehenen Seitenständer am Mopped sehen,
    da gibt es wohl eine Regelung. Honda fing Mitte der 70er Jahre an die Seitenständer mit einer Gummiverlängerung auszurüsten,
    da mit er gegebenenfalls bei Bodenkontakt selbst einklappt, Suzuki lieferte bei den späteren GTs in D den Ständer einfach nicht mit aus. Meine ersten GTs (frühe 80er Jahre) hatten jedenfalls alle keinen dran.
    Gruss Martin

    Einmal editiert, zuletzt von martingt750 ()


  • N'Abend Dirk....


    reg dich bitte nicht auf!! Ich denke es ist wirklich so, dass je nach TÜV Prüfstelle bzw. Inschenör darauf geachtet wird oder nicht!
    Meine TÜV-Prüfstelle ist sehr sehr oldtimerfreundlich aber wenn ich den nicht selbständig einklappenden Seitenständer bei der Vorführung dran hätte, dann wäre ich def. dran!


    So viel kann ich sagen...ich gebe ehrlich zu, dass ich vor der TÜV-Prüfung bei der 250er die 2 Schrauben und bei der 550er 3 Schrauben löse und das Teil abnehme...komischerweise fragen die jedesmal nach, ob ich keinen Seitenständer habe....wäre der Originale dran, dann würden die sich sicher ins Fäustchen lachen und keine Plakette zuteilen.


    Meine Infos basieren auf beruflichem Erfahrungsschatz und den Aussagen eines Oldtimerspezialisten beim TÜV Esslingen.


    Gruß Klaus


    Wer ist Karl H. aus A. :tongue: ?????????????

    2 Mal editiert, zuletzt von KlausH ()

  • Moin Klaus,
    wenn ich mich aufrege.... das willst du nicht erleben :lachen: :lachen:
    Nee, lass mal, ich sehe das ganz entspannt. Wenn ich mich über solche Themen schon aufregen sollte.... Ich bin ja froh, daß das hier bei TÜV, Dekra und co. locker über die Bühne geht. Was nicht heissen soll, daß hier jemand alle Hühneraugen zudrückt, wenn ich mit dem Moped vorbeikomme. Das geht schon alles mit rechten Dingen zu.
    Bei meinem letzten Machwerk (GT750J) habe ich übrigens auch einen originalen Seitenständer, der per Federumlenkung selbstständig einklappt. Wenn man die Schraube nicht mit Gewalt anknallt, sondern die Kontermutter nutzt, die hinten drauf gehört, lässt sich das sehr schön leichtgängig einstellen.
    So richtig schön finde ich es allerdings nicht. Ich denke, ich werde da noch auf die elektrische Lösung wechseln. Der nächste Winter kommt bestimmt. Auch bei den anderen Mopeds kommt das noch dran. Ich kannte nämlich mal jemanden, der einen ausgeklappten Ständer beim Wasserbüffel nicht überlebt hat. Ist aber schon laaaaange her. :klo: Und irgendwann setzt bei den meisten dann der Denkvorgang ein. Wie bei mir jetzt :lachen:


    Karl H. aus A. ist auch hier im Forum aktiv und sollte m.W. besten Zugriff auf die diskutierten Themen bzw. die betreffenden Informationen haben, mal sehen, ob er sich hier zu Wort meldet :neugier:


    Gruß und gut's Nächtle
    Dirk

  • Hi Martin.
    mal ne dumme Frage.
    Hatten die GT185 einen Seitenständer?
    Hier steht eine 1978er ohne. Angeblich original und aufgrund des Zustandes und der Historie glaubte ich das...erstmal....wunderte mich aber auch.
    Gruß aus Kreuzberg.
    Andreas

    ___________________________


    Loud pipes save lives

  • Hi, die GT 185 für Deutschland hatte ab B Modell keine Seitenständeraufnahme am Fußrastenträger. wie lautet die Fahrgestellnr. Deiner 185er? Daran kann man die Serie erkennen. Gruss Martin