Suche ABE für Konis

  • Hallo zusammen


    ich bin auf der Suche nach einer ABE (Kopie) für die Konis 76-1307 oder 7610-1307.
    Das Teilegutachten hab ich schon gesehen, aber ich würde mich gerne um die Abnahme nebst Eintragung drücken.


    Danke und Grüsse
    Bernd

  • Moin,
    in der Regel werden Konis auch ohne Gutachten eingetragen.
    Ich weiß nicht, ob es überhaupt ABE´s gab,
    ich kenne nur die Gutachten.
    Gruß
    Martin

  • Auch moin


    Danke, das ist mir schon klar. Dummerweise wohne ich in Hessen, wo man die sog. Bündelungsbehörde eingeführt hat, d.h. erst zum TÜV, dann das Gutachten zur Bündelungsbehörde, von dort kommt die neue Betriebserlaubnis, damit dann zur Zulassungsstelle.


    Theoretisch kann die Bündelungsbehörde das TÜV Gutachten ablehnen, dann sitzt man als Halter zwischen den Stühlen und kann sich mit beiden Parteien rumschlagen.


    Bei meiner Vollabnahme hat selbige Behörde auch schon mal knapp 2 Wochen geschnarcht, bevor die Betriebserlaubnis endlich erteilt wurde. Erst einige telefonische Weckrufe meinerseits haben den Vorgang wieder zum Leben erweckt.


    Wozu eine zusätzliche Behörde? 1. Weil es die EU so will und 2. Weil es zusätzlich 40 Euro für einen lausigen Stempel in die öffentlichen Kassen spült.


    Dann gibt es vereinzelt noch Geschichten, dass eine bereits vor Jahren erteilte Betriebserlaubnis bei Eintragung anderer Geschichten (Lenkrad, Felgen etc.) plötzlich widerrufen wurde, weil angeblich seinerzeit diese Eintragung zu Unrecht erfolgte.


    Ich möchte also -zumindest im Moment- diesen Weg ungern gehen, vielleicht später, wenn noch andere Teile dazugekommen sind.


    Gruss
    Bernd

  • Auch Moin,
    habe die ABE vorliegen. Falls du diese zum Eintragen benötigen solltest, schick´mir deine Adresse per PN, dann sende ich sie dir leihweise rüber...


    Grüße,
    Casi

  • Moin,
    kannst Du mir einen Scan der ABE zusenden,
    Gruß
    Martin

  • Moin moin,
    o.k., melde dich dann einfach...


    Scannen ist kein Problem. Von der Arbeit aus. Und leiderleiderleider habe ich gerade Urlaub ;-) und düse bald in den Süden. Wenn es 3 Wochen Zeit hat...


    Grüße,
    Casi

  • Moin,
    nein, das ist ein Teilegutachten, mit dem man die Dämpfer eintragen lassen muss. Mit der ABE braucht man kein Eintragung. Ich hatte für die gleiche Koni Dämpfer-Nummer vor einiger Zeit in irgendeinem Forum eine ABE gesehen, allerdings nicht fur Suzuki. Hat's vielleicht nie gegeben. Trotzdem vielen Dank.


    Inzwischen hat sich das ganze vermutlich eh erledigt. Ich hab die Konis zur Überholung geschickt, weil sie vermutlich seit 20 Jahren gelegen haben. Die Überholung würde so um die 200 Mücken kosten. Neue Hakons kosten ca. 180 und so übel sind die sicher auch nicht.


    Wenn ich wüsste wie, würde ich den Thread jetzt als erledigt schliessen.


    Gruss
    Bernd

  • Moin,


    du kriegst trotzdem noch 'ne Antwort :ja:
    Hier gibt's 'ne uralte Anleitung zum Zerlegen. Aufmachen kann ich dir die Dinger, das ist kein Problem. Hier wurde das Thema auch schon mal diskutiert. Einfach nach "antike Konistoßdämpfer" suchen.


    Gruß
    Dirk

  • Moin,
    dann leg ich auch noch einen nach. Erst mal danke für die Links.


    Die Dämpfer hab ich in einer Kiste mit Teilen, die ich vor kurzem gekauft habe, gefunden. Einer liess sich mit 2 Fingern zusammendrücken, der andere war fest, aber beide trocken.
    Dann hab ich bei IKON angefragt, ob die Koni-Dämpfer reparieren. Antwort (ziemlich bocklos): Nö, es gibt keine Teile (Dichtungen etc.) mehr, aber ich könnte ja neue kaufen. Koni hatte früher einen legendären Service, lang ist's her, IKON hat sich dessen offenbar entledigt.


    Dann hab ich sie zu White Power geschickt, weil ich von dem Mann nur Gutes gehört/gelesen habe. Er hat gemeint, grundsätzlich sind die auch ohne Originalteile zu reparieren, aber dafür muss er sie leicht umbauen. Ohne sie geöffnet zu haben, taxierte er ca. 80 Euro/Stück. Nachdem er sie geöffnet hatte, haben wir nochmal telefoniert und es stellte sich raus, dass irgendwelche Kunstoffteile über die Jahre zu Staub zerfallen und diverse Bohrungen verstopft sind. Weil das Nachbohren sehr zeitaufwändig ist, könnte er die 80 Euro nicht halten und muss pro Dämpfer 20 Euro mehr berechnen. Ich hab ihn gebeten, nicht weiter zu machen, weil ich heute auf der Veterama mal gucken wollte, war aber nix.


    Ob ich selbst die Dämpfer aufbohren kann, weiss ich nicht, aber spätestens an den fehlenden Teilen wird es scheitern, weil es die Überholsätze nicht mehr gibt. Wenn ich irgendwo einen Reparatursatz auftreiben könnte, würde ich es selbst versuchen; viel schlimmer kann ich es ja nicht machen. Hat ja noch Zeit.....


    Gruss
    Bernd

  • Moin!


    Ich habe genau diese Koni Stoßdämpfer auch noch rumliegen. Die Reparatur scheiterte bisher eigentlich nur an der nicht erhältlichen Kolbenstangendichtung.
    Habe die Dämpfer darum schon länger erstmal zur Seite gelegt.
    Ich sollte auch mal wieder suchen, vielleicht gibt es inzwischen doch etwas irgendwie passendes oder was man passend machen kann...


    Bei der Gelegenheit:
    Kann es für Stoßdämpfer überhaupt eine ABE geben?
    Allgemeine Betriebs Erlaubnis heißt doch, man kann ein Teil an jedes Fahrzeug anbauen, ohne das jemand kontrollieren muß. Kann doch für Fahrwerksteile nicht sein, oder?


    bis dann
    Markus

  • Mahlzeit,


    ich hab das immer so interpretiert, dass Hersteller, die bestimmte Teile in Massen produzieren, für selbige einmalig eine ABE beantragen. Ich vermute, dass der Aufwand um Einiges höher liegt als bei Teilegutachten, weswegen man die ABE für kleinere Serien nicht in Betracht zieht.
    Welche Teile davon betroffen bzw. ausgenommen sind, hängt von der jeweiligen Rechtssprechung ab. Bestes Beispiel: Anhängerkupplung. Früher eine Riesenaktion -Einbau am besten von der Fachwerkstatt- mit Gutachten, TÜV-Abnahme und Eintragung, heute, dank EU, kann sie jeder Dödel irgendwie drantackern und es braucht keine Abnahme mehr. Fahrwerk ist, glaube ich, kein Kriterium.


    Hab mal eine ABE für Konis für ein anderes Moped angehängt (hoffe, es klappt).


    Gruss
    Bernd

  • Hallo Bernd,


    zu Zeiten der GTs gab es noch keine ABE für Stoßdämpfer.
    Die einzigen Verschleißteile sind die Kolbenstangendichtung und der Puffer (Das Teil, daß sich im Laufe der Zeit auflöst). Die Kolbenstangendichtung könnte man evt. mit Ausdrehen des Sitzes für einen Simmerring mit größerem Außenmaß anpassen. Musste ich aber noch nie machen.


    Wenn der Puffer sich aufgelöst hat, hilft nur, wirklich alles zu zerlegen und alle Bohrungen peinlichst von dem Schmock zu befreien. Aber bitte niemals die Bohrungen mit scharfen Gegenständen oder gar Bohrern traktieren. Den Klebekram kriegt man problemlos mit verschieden dicken Kupferlitzen aus den Bohrungen.
    Danach alles schön in der richtigen Reihenfolge wieder zusammen, mit Gabelöl in der richtigen Viskosität (ich nehme meistens 10er) und Menge wieder befüllen.
    Wenn natürlich die Kolbenstange schon eingelaufen ist, kann man die Dämpfer nur noch zum Ausschlachten verwenden.
    Den Puffer kann man recht gut mit einem passenden O-Ring mit 2mm Schnurdurchmesser ersetzen. Ich fahre in meiner 500er schon 3 Jahre damit rum und es funktioniert prima.


    Gruß
    Dirk

  • Moin!


    Ist wohl wieder Interpretationssache.
    Die ABE ist ja auf die beiden Kawa-Typen beschränkt.
    Sowas war für mein Verständnis bisher eben nicht "allgemein".


    @schlabottnik:
    Ich habe die beiden Scans mal von dem augenzerfetzenden Rot befreit und per PN an Dich geschickt. (hoffe, es kam an, sonst nochmal melden) Kannst die Bilder ja im Beitrag dagegen tauschen, wenn Du willst.


    bis dann
    Markus

  • Moin Markus,


    eine ABE/Gutachten ist immer typbezogen, sonst könnte sich ja jeder alles an die Maschine Pflastern. Auch damals musste man dieses Gutachten zur Eintragung haben. Anbau solcher Teile per ABE ohne Eintragung gibt es noch gar nicht mal so lange.
    Das zarte Rot war übrigens bei Koni immer so. Hatte den Grund, daß Seiten mit dieser Hintergrundfarbe auf den damaligen Kopierern nicht kopierbar waren, Das gab dann dunkelschwarze Schrift auf hellschwarzem Grund :idee:


    Gruß
    Dirk

  • Moinsen,
    Federbeine müssen mit vorliegender ABE nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Allerdings ist eine Überprüfung des Anbaus durch den amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Die ABE ist dann gemeinsam mit der Bestätigung des sachverständig-überprüften komplizierten 4-Muttern-System-Anbaus mitzuführen. Oder man läßt es gleich in die Fahrzeugpapiere eintragen. Dazu sollte dann ein Teilegutachten genügen.


    Genauer stehts im § 21 StVZO. Viel Vergnügen... :kratz:


    Nicht, daß hier jemand auf die Idee kommt, das ganze Verfahren hätte irgend etwas mit Geldschneiderei zu tun...


    Nachti,
    Casi

  • Moin,


    tut mir leid, wenn ich da widerspreche.


    Federbeine fallen unter § 22 (ABE für Fahrzeugteile).
    Es gibt die ABE ohne Vorführpflicht und mit Vorführpflicht.


    Ohne Vorführpflicht bedeutet ranbauen, ABE mitführen und fertig.


    Mit Vorführpflicht nach § 19 ist dann so, wie von Dir beschrieben. Letzteres ist bei eher komplexeren Anbauten üblich, z.B. Einbau eines Sportsitzes mit Stillegung des Seitenairbags.


    Einfache Sachen wie Felgen, Scheibentönung oder Motorraddämpfer sind i.d.R. nicht vorführpflichtig.


    Steht auf jeden Fall aber immer in der ABE drin.



    Gruß
    Bernd


  • Moin,
    genau da habe ich mein "Wissen" ;-) her, da steht´s so drin. Man bezieht sich auf § 22 Abs. 1 StVZO:


    "Die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis kann davon abhängig gemacht werden, dass der Ein- oder Anbau abgenommen worden ist. Die Abnahme ist von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem Kraftfahrzeugsachverständigen"...


    Anbei bemerkt, meine vorliegende ABE ist nicht für die alten Konis, sondern für die IKON 7610 für die Fa. Kimphi. Auch wenn die Teile baugleich sind, könnte es wohl wieder einmal auf das Wohlwollen des TÜVlers pp. ankommen...


    Also wohl am besten mal beim TÜV/der Dekra direkt nachfragen.


    Viel Erfolg,
    Casi

  • Moin,
    so, jetzt hab ich mir die 7610er ABE für die IKONs mal im Netz angesehen.


    Für die T500 hast Du recht. Die wäre tatsächlich anschliessend vorführpflichtig, während andere Modelle, z.B. die GT250 so fahren können, wenn ich es richtig verstehe.
    Bei der 380er waren dann 3 Einträge vorhanden, mal mit, mal ohne Vorführung - Verwirrung total.


    Egal, das Thema ist damit für mich eh erst mal gegessen. Ich sammel jetzt eintragungspflichtige Teile und mach alles auf einmal.


    Wahrscheinlich hat sich bis ich dann soweit bin die Rechtslage wieder mal geändert und es ist nichts mehr eintragungsfähig, oder alles, oder was weiss ich....


    Jedenfalls danke für die erhellenden Worte.


    Gruss
    Bernd

  • Jo. Muss auch noch ein paar Stündchen schrauben, bis die HU angesagt ist. Und die Zeit dafür habe ich, wenn überhaupt, nur im Winter.
    Lasse mich dann auch überraschen...


    Grüße,
    Casi