Rv 90 / Rv 125

  • Tach!
    Ich suche noch ne RV 90 oder 125. Lieber wär mir ne 90er.
    Weiss jemand was über Versicherung und Steuern im Jahr für ne 90er im Vergleich zu ner 125er? Gruss vom Dirk

    Creme 21 hält die Haut jung.... ;-)

  • Guten Abend Dirk,


    Steuern dürften für beide Modelle eigentlich keine erhoben werden, da beide unter der Hubraumgrenze von 125 ccm liegen.
    Was die Versicherung betrifft, so wird es entscheidend sein, ob die Höchstgeschwindigkeit über 80 km/h liegt. Bis 80 km/h kommst Du wahrscheinlich in die gefürchtete Klein- oder Leichtkraftradklasse mit ihren horrenden Beiträgen.
    Aber das ist vielleicht auch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, da fragst Du am besten mal Deine(n) Versicherungsonkel.


    Viele Grüße


    Siegbert

  • Nabend auch



    Wenn für das Fahrzeug ein Fahrzeugbrief ausgestellt ist bezahlst Du Steuern, Steuerfrei sind nur Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis.


    Bei den Versicherungen kommt es darauf an ob ein/e 16 jährige/er das Fahrzeug führt, dann wird es teuer. Einfach mal nachfragen.


    Helmut

    Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist.

  • Guten Abend in die Runde,


    hier noch eine kleine Bemerkung zur KFZ-Steuer bei (Leicht-)Krafträdern:
    Meine 98er Gritzner ist seit 1981 als Kraftrad (mit KFZ-Brief, also als Kraftrad und nicht als Leichtkraftrad) angemeldet.
    Im August 2001 hatte ich seinerzeit das Finanzamt angeschrieben und unter Hinweis auf den Hubraum gebeten, sich einmal Gedanken um die KFZ-Steuer zu machen.
    Das war ein voller Erfolg, ich bekam einen neuen Steuerbescheid mit den befreienden Worten: "Die Steuerpflicht endete am 28.3.1997" (der 28.3. war immer mein Zahlungstermein).
    Und damit ich mich auch richtig freue, haben sie mir meine für die letzten fünf Jahre gezahlten Steuern zurückerstattet.


    Was die Versicherung betrifft, so bestand meine Versicherung (HUK-Coburg) 1997 darauf, meine kleine Adler, die als Leichtkraftrad mit Betriebserlaubnis zugelassen ist, trotz meines doch fortgeschrittenen Alters (deutlich über 16) als Leichtkraftrad mit Geschwindigkeitsbegrenzung (80 km/h) zu versichern (ca. 634 DM!!!!).
    Erst nachdem ein verständnisvoller TÜV-Prüfer (nochmals allerherzlichsten Dank!) die Höchstgeschwindigkeit von ursprünglich 70 auf 82 km/h (Grund: "mit geänderter Übersetzung") heraufgesetzt hatte, bekam ich von der HUK die Versicherung als Kraftrad (seinerzeit ca. 98 DM).


    Das sind meine selbst gemachten Erfahrungen mit dieser Thematik.


    Viele Grüße
    Siegbert

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