So ich bins mal wieder.
Heute den ganzen Tag an der GT weiter und dann kam mir der Gedanke wegen neuen Reifen auf. Original sind vorn 3.00x18 und hinten 3.25x18 drauf. Auf meiner sind 3.25 vorn und 3.50 hinten, aber nicht eingetragen, kann man diese Reifengröße eintragen?
Gibt es da eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Suzuki oder irgendwas ind er Art?
Reifenfrage
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Ohh SUPER!!!
Vielen Dank. Würde ohne euch hier echt im Dunkeln tappen.Wenn ich es so anschaue bedeutet das, dass ich vorn 3.00S18 mit hinten 3.50S18 paaren darf, sowie vorn 3.25S18 mit hinten 4.00S18 und die beiden mit den Serienfelgen mit einer einfachen Eintragung in die Papiere?
Und was ist mit der Paarung vorn 3.25x18 mit hinten 3.25x18?Gibt es auch andere Felgen, außer den Speichenfelgen die zugelassen sind?
Demnächst gibt es Bilder
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Moin!
Wieso der 4.00x18 freigegeben wurde, ist mir schleierhaft, den der passt nach meinen Versuchen nicht mehr richtig in die GT250-Schwinge.
Damit man ihn beim Radeinbau an dem Haltebolzen für den Bremsanker vorbeibekommt, muß man die Luft runterlassen, um ihn etwas eindrücken zu können.
Außerdem stösst er vorne an, wenn man das Rad nicht weit genug zurückverlegt. Und dann ist unter Umständen die Kette zu kurz.
Ich würde v. 3.25x18 h. 3.50x18 nehmen, wenn´s mit TÜV sein soll.Ich habe auch schon ausprobiert (ohne TÜV): v. 90/90x18 h.110/90x18
und v. 90/90x18 h.3.50x18Den in der Freigabe angeführten 80/90x18 habe ich noch nirgends gefunden.
ZitatGibt es auch andere Felgen, außer den Speichenfelgen die zugelassen sind?
Meinst Du jetzt Gussräder?
bis dann
Markus -
Zitat
Original von MarkusH
Moin!
Wieso der 4.00x18 freigegeben wurde, ist mir schleierhaft, den der passt nach meinen Versuchen nicht mehr richtig in die GT250-Schwinge.ist doch nur für die X7 denk ich
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Zitat
Original von Mario
ist doch nur für die X7 denk ich
Nein Mario!
Die Paarung v. 3.25x18 h. 4.00x18 steht ausdrücklich bei der TÜV-Freigabe für GT250. (ABE: A366)
Bei der Freigabe für GT250-2 (X7, ABE: B360)) ist diese Paarung nicht angegeben
guckst Du hier: Reifenfreigabe X-7
bis dann
Markus -
Danke für die schnellen Antworten.
Das bedeutet v3.25x18 mit h3.50x18 kann ich bedenkenlos montieren und bekomme es auch bedenkenlos eingetragen?
Ist das dann eine Einzelabnahme oder gilt das dann mit der Größe wie ein Gutachten? -
Zitat
Original von Manu
Danke für die schnellen Antworten.
Das bedeutet v3.25x18 mit h3.50x18 kann ich bedenkenlos montieren und bekomme es auch bedenkenlos eingetragen?
Ist das dann eine Einzelabnahme oder gilt das dann mit der Größe wie ein Gutachten?Moin!
Für genaues fragst Du am besten bei der TÜV-Station Deines "Vertrauens" bzw. Zulassungsstelle.
Ich habe jedenfalls bisher andere freigegebene Reifengrößen beim TÜV ohne Probleme abgenommen bekommen. (Die Freigaben dürften auch bei allen TÜV-Stationen vorliegen.) Über die Abnahme gibt es eine Bescheinigung, die mitzuführen ist. Bei der nächsten Aktion der Zulassungsstelle (Ab-/An-/Ummeldung o.Ä.) können die Daten dann in die Zulassungsbescheinigung (früher Kfz-Brief/-Schein) übernommen werden.
Auf Nachfrage wurde mir beim [Blockierte Grafik: http://suzuki-gt250.de/sonstiges/TUV.gif]gesagt, das auch nicht allgemein freigegebene Reifen nach Einzelabnahme eingetragen würden, wenn es z.B. für einen Oldtimer die Originalgrößen nicht mehr gäbe und die gewählten Reifen geeignet sind und einwandfrei passen.
bis dann
Markus -
Super, damit kann ich mal die Reifen bestellen, kann mich nur noch nicht ganz entscheiden ob ich Dunlop K82 vorn und hinten drauf mache oder Metzeler ME11 vorn mit Metzeler ME77 hinten. Hat da jemand Erfahrungen gemacht?