Gutachten für 74er Büffel

  • Hallo Habe ein Problem. Mein L-Büffel aus USA hatte 1999 ein Gutachten bekommen nach Paragraph 21. Damit wurde die Mühle auf meine 07er Angemeldet. Ein Fahrzeugbrief wurde damals nicht erstellt! Nun will ich das Motorrad verkaufen und es soll normal Zugelassen werden. Und schon nahm das Schicksal seinen Lauf...... Das nun das Gutachten von 1999 nicht mehr gültig ist war klar. Nun habe ich die letzte zwei Tage damit verbracht bei den verschiedenen Ämtern wie Zulassungstelle, Bündelungsbehörde (gibts nur in Hessen und die beiden Mädels die dort sitzen, müssen das alles Abnicken obwohl sie überhaupt keine Ahnung von der Sache haben) und Tüv angerufen. Jeder erzählt was anderes und was gesten noch erzählt wurde ist heute null und nichtig, oder völlig anders!!!!!!!!! Der eine sagt, das Gutachten von 99 muss nur nochmal Beglaubigt werde. Die anderen Sagen sie brauche ein neues Gutachten nach Paragraph 21, was aber dann laut Tüv Hessen bis zu 300 Euro kosten soll! (Wäre aber inclu..HU) Jetzt werden im Netz aber völlig unterschiedliche Preise für eine solche 21er Abnahme genannt. Nicht nur für andere Bundesländer, sondern auch für Hessen. Was habt ihr für Erfahrungen zu diesem Thema gemacht??? Außerdem wäre eine Briefkopie für einen 74er L-Büffel mit der korrekten Typ-Schlüssel-Nummer ganz hilfreich!! Sonst stehen da nachher wieder 6 Nullen in der betreffenden Spalte. Hoffe es kann mir da jemand weiterhelfen! Gruß Paul

  • Moin Paul,


    diese Gutachten werden nach Zeitaufwand berechnet, deshalb wirst du keinen konkreten Preis erfahren. Je besser du vorbereitet bist, je schneller es geht, desto günstiger kann es werden.
    Mit einer passenden Briefkopie und der Zuordnung der Rahmennummer zum Baujahr, sollte das eigentlich kein Problem sein. Die könnte dir evt. Suzuki Deutschland bestätigen.


    Gruß
    Dirk

  • Ich habe da mal was gefunden,
    Gruss Martin

    Dateien

    • 750lmab1.pdf

      (74,65 kB, 34 Mal heruntergeladen, zuletzt: )
  • Ich würde die GT erst mal so anbieten, vielleicht will sie der Käufer auch wieder mit roter Nummer bewegen, dann wäre das Problem nicht so gross.

    2xT 250, 2xGT 250, 4xGT 380, 7xGS 400, 2xGS 550, 3x GS 750, GS 850G, GS 1000S, X7. GS 1000E
    Typreferent für die GT380 im WBC

  • Hi,
    das mit der 07er Nr. ist so eine Sache. Es muss jetzt nach meiner Kenntnis jedes Fahrzeug vorher zum TÜV zur § 23er Prüfung!
    Dann lieber gleich H Kennzeichen, jetzt auch als Saisonkennz. möglich!




    Gruss
    MArtin

  • Danke für die Hinweise.
    Aber Angeboten hatte ich sie ja einfach so und eigentlich war der Deal auch schon perfekt.
    Bin immer davon ausgegangen, man brauch nur zur Zulassungsstelle und bekommt einen Brief ausgestellt,
    weil die Mühle ja schon auf die rote Nummer zugelassen war.
    Musste ja damals erst zum Tüv für eine 21er Abnahme und dann wurde die Mühle zu meiner Nummer dazu geschrieben.
    Eine Oldtimer-Abnahme war damals noch nicht nötig, weil damals das Mindestalter für die 07er Nummer nur 25 Jahre betrug!
    Aber der Käufer hatte sich dann gestern gleich bei seiner Zulassungsstelle in Thüringen schlau gemacht, weil er schon öfters Schwierigkeiten hatte.


    Kann natürlich verstehen, das er kein Motorrad kaufen will was er dann nicht zugelassen bekommt
    und dann noch hohe Kosten auf ihn zu kommen.
    Andererseits sehe ich aber auch nicht ein diese Kosten in voller Höhe zu übernehmen ohne den Kaufpreis dann anzupassen.
    Auch wenn der Käufer jetzt abspringen sollte, habe ich mit dem nächsten Interessenten das gleiche Problem.


    Der Käufer meiner 550er hat im Raum Speyer damit wohl keine Probleme und auch keine immensen kosten.
    Für diese Maschine hatte ich auch nur das Gutachten und dann die Zulassung auf meine rote 07er Nummer.
    Auch hier wurde kein KFZ-Brief erstellt.


    Wenn das nach Aufwand geht kanns dann nicht sooo teuer werden; die Daten können ja von dem alten Gutachten übernommen werden.
    Ist dann irgendwie kein großer Aufwand, weil ja alles schon mal gemacht wurde!!
    Aber gestern beim Tüv hatte ich dem Kittelträger das ja auch alles gezeigt und ihm den Sachverhalt verklickert.
    Und so was kotzt mich halt tierisch an; da stehste dann dabei wie der letzte Depp....
    und bist dieser "Obrigkeit" schutzlos ausgeliefert!!

  • So, habe mittlerweile auch einen Termin für eine 21er Abnahme bekommen.
    Der "Freundliche" Inschenör hatte dann, nachdem ich nach drei Tagen mal wieder angefragt hatte was nun ist, auch zurückgerufen!!


    Warum die Kosten für ein Gutachten in Giessen so teuer sind erklärte er so....
    Da diese Bündelungsbehörde bei so gut wie jeder Aktion die Amtshandlungen der Prüfstelle durch Rückfragen und Änderungen ständig und immer wieder in Frage gestellt werden, hätte der Dienststellenleiter die Gebühren neu festgesetzt, weil dieser "Blödsinn" sehr viel Zeit koste und zunehmend Mitarbeiter blockiere.


    Laut Aussage des Mitarbeiters wären die "Bündelungsbehörden" eigentlich für alle Bundesländer vorgeschrieben,
    wurden aber bislang nur in Hessen verwirklicht.
    Wenn also nun nicht noch irgendeine Zuständige Amtsperson einsichtig ist und den ganzen Mist wieder abschafft,
    wird's diese "Grandiose Institution" bald in allen Bundesländern geben.
    Zieht euch warm an Jungs.....


    Werde berichten....

  • So, das mit dem Gutachten hat dann heute geklappt.


    Der Prüfer hat bei den hinteren roten Blinkern und dem Seitenständer nicht hingesehen......
    Kosten fürs Gutachten incl. HU 270 Euro!


    Gruß Paul

  • Mein Gott Paul....also ich hatte damals im Sommer 2012 beim TÜV SÜD das große Glück, an einen alten Motorradfreak zu kommen. Der war Filialleiter einer Servicestelle hier in der Nähe. Ich habe ganz sicher zusammen mit der HU keine 100 € bezahlt. Er hat die roten Blinker hinten, samt roten Reflektoren, ebenso wie die rote Fernlichtkrontrolllampe im Cockpit einfach durchgewunken, obwohl die in Deutschland def. nicht zugelassen sind.
    Zum Glück gibt es im wilden Süden keine Bündelungsbehörde, die bei euch wahrscheinlich zusätzlich ein Stück vom sog. Kuchen abhaben will.


    Das mit dem Seitenständer ist auch so ne Sache...ist wohl auch immer von der Tagesform des Prüfers abhängig. Ich mach meine Seitenständer vorsichtshalber immer vor dem TÜV weg, um zu vermeiden, dass ich an einen "Griffelspitzer" komme.... 8o


    Aber jetzt doch erst mal Gratulation zum erfolgreichen Gutachten, damit steht ja jetzt einer Zulassung nichts mehr im Weg!


    :laola:

  • Naja, war ja 1999 auch mit den roten Blinkern durchgegangen.
    Mit dem Ständer das war klar...irgendwie!
    Hatte da früher schon immer Disput mit den Prüfern.
    Hatte dann bei eine 550er mal einen kleinen Schalter über Seilzug an den Seitenständer gebaut, um damit einen Summer an zu schalten wenn ein Gang eingelegt wird!
    Hatte dann aber den Prüfer gar nicht interessiert.
    Bei meiner 750er Honda (normale Zulassung) hatte ich jahrelang immer zum Tüv den Seitenständer abgebaut.
    Die letzten drei mal oder so hatte ich das vergessen und dem Prüfer (GTÜ) wars egal.


    Die Fernlichtkontrolle ist bei meiner deutschen 550er übrigens auch rot!!!
    Die gelben Blinkergläser hatte ich letzte Woche bei Hoffi bestellt; die sind gekommen kurz nachdem ich zum TÜV gefahren bin!
    H4 Scheinwerfer hatte ich schon früher mal eingebaut!


    Naja nu isses gut....

  • Zwischendurch hatte sich der Käufer meiner GT550 gemeldet.
    Sein Gutachten im Raum Speyer hat 107 Euro gekostet....


    Heute hatte er sich nochmal gemeldet und berichtet, das er sie fast nicht zugelassen bekommen hat; weil...
    Er keinen Eigentumsnachweis/Kaufvertrag von damals hatte!
    Also den Kaufvertrag den ich damals mit dem Verkäufer aufem Mannheimer Teilemarkt gemacht hatte.


    Da weiste echt nicht was man davon halten soll....