Guten Abend Ralf,
das einfachste wäre, für den TÜV den Seitenständer abzubauen...
Das Problem hierbei ist, der TÜV macht diese Vorschriften nicht aus Jux und Tollerei, da hat sich bestimmt schon einmal jemand aus der Bahn gehebelt.
Aber die Suzuki-Oberen hatten schon einmal eine Abhilfe im Programm (s. Bild), leider seit mindestens 6 Jahren nicht mehr lieferbar:
Dies Set bestand zum einen aus einem besonderen Scharnierbolzen und zum anderen aus zwei Federn, die über eine Art "Scharniergelenk" (ein O-förmiges Stanzteil) gekoppelt sind. Dies sorgt nun durch die hiermit veränderte Anlenkung dafür, dass im ausgeklappten Zustand die Feder bestrebt ist, den Ständer wieder einzuklappen (d.h., beim Aufstellen musst Du solange den Ständer nach vorne drücken, bis er durch das Maschinengewicht dort gehalten wird).
Ich habe das Problem (nachdem ich damals für meine 550er noch die Teile bekommen hatte) für meine späteren Motorräder wie folgt gelöst:
Statt mit dem ursprünglichen Bolzens montiere ich den Ständer mit einer längeren Schraube (z.B. aus der Standrohraufnahme des Steuerkopfes).
Hierbei achte ich darauf, dass der Schaft mit dem Kopf noch ca. 1 cm aus der Aufnahme herausschaut und somit den verjüngten Teil der "Sonderschraube" nachbildet.
Wenn ich nun den Ständer ausfahre, wird die weiter verwendete normale Feder über diesem hervorstehenden Ende gedehnt. Weil ja nun kein Gelenk vorhanden ist, muss sie sich dabei mächtig verformen, aber bisher hat das in allen drei von mir praktizierten Fällen geklappt.
Wichtig ist, dass sich der Bolzen noch gut kontern läßt, sprich, dass das Gewinde des Halters noch gut ist. Wenn nicht, klemmt man beim Anziehen entweder der Ständer fest oder die ganze Geschichte schlackert herum.
Da hierbei alle Materialien stärker und anders beansprucht werden als konstruktiv vorgesehen, schadet es nicht, wenn man im Rahmen der Kontroll- bzw. Schmiermaßnahmen ein Auge auf die Feder und den Bolzen hat.
Frohes Schrauben
Siegbert