Reifen (Freigabe) GT 125

  • Hallo zusammen, es steht mit der kleinen im Juli mal wieder ein TüV Besuch an. Die bisherigen Metzeler Refen sind mittlerweile 10 Jahre alt und gehören getauscht. Mit der geänderten Gesetzeslage, benötige ich Reifen, zu denen es auch eine Freigabe des Herstellers gibt! Leider steht im Schein auch drin -Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubniss beachten-. Der Satz ist eh schon Schwachsinn, woher soll ich wissen welches Reifenfabrikat in der Betriebserlaubniss steht. :nixwiss: Weiß das vielleicht tatsächlich jemand? Fakt ist, die erforderlichen Größen 2.75 und 3.00-18 4 PR gibt es von u.a Metzeler und Continental. Beide Hersteller bieten keine Freigabe zum download (mehr) an. Metzeler ist gerade nicht verfügbar. Besitzt vielleicht jemand eine solche Freigabe, vorzugsweise von Continental und kann diese Scannen, oder kopieren oder per whats app senden? Meine GT 185 ist heute problemlos über den TüV gegangen mit Conti Reifen, aber dort steht, nichts von einer Reifenfabrikats Bindung im Schein. :D Die GT 380 ist auch mit frischen Metzeler durch den TüV, dort gab es eine Freigabe Bescheinigung von Metzeler. Ich hoffe auf eure Hilfe. Gruß Jörg

  • Hallo Jörg...da gibt es in der Tat wenig zu finden...viele Hersteller haben Freigaben für die größere Schwester GT185 drin...das Einzige was ich gefunden habe, ist von Bridgestone...


    SUZUKI_GP125_GS125_GT125.pdf

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    Gruß Klaus

  • Der Satz zur Betriebserlaubnis bezieht sich z.Zt. nur noch auf die Größen, nicht mehr auf die Fabrikate und das schon seit vielen Jahren. Nur wer eine Größe verwendet die größer(breiter) ist als die größte vom Hersteller angegebene Reifengrösse fällt unter die neue Regelung. Bisher reichte auch für so einen Fall eine (Reifen-)Herstellerfreigabe, jetzt eben nicht mehr! Gilt für Reifen ab Produktionsdatum 0120. Für alle Größen zwischen der jeweils größten und kleinsten vom Fzg.Hersteller angegebenen Größe (sofern sie nicht sowieso in der BE aufgeführt ist) reicht auch weiterhin eine Reifen-Herstellerfreigabe! Eine Fabrikatsbindung gibt es auch weiterhin nicht für die von Suzuki angegebenen Größen, sofern der Reifen eine ECE Genehmigung hat!


    Wer weiterhin Reifen ausserhalb des Bereichs der vom Fzg. Hersteller freigegebenen Größen fahren möchte, muss eine Einzelabnahme machen lassen!



    Man kann sich über die Regelung aufregen, ich frage mich aber: wer bestimmt ob die Schuhe passen, der Schuster oder der Fuss?


    Und ich erinnere mich an Zeiten, als nicht nur die Größe, sondern auch der Typ des Reifens vom Fahrzeughersteller ausschließlich bestimmt wurde! Und dieser dann allerdings auch die Produkthaftung vollständig übernahm.



    Lange Rede, kurzer Sinn: Montiere den Reifen in der von Suzuki angegebenen Größe, egal von welchem Hersteller, ECE genehmigt müsste er aber sein! Das steht ja drauf und der Prüfer wird kein Wort darüber verlieren!


    Gruß


    Karl

  • Moin Karl...grundsätzlich hast du recht, wenn du aber an einen sog. "Griffelspitzer" gerätst, dann kannst du einpacken...ich wollte auf meine GT250 so wie schon seit Jahren die Michelin Pilot activ aufziehen...plötzlich wurden die 3.00-18er vorne nicht mehr produziert und stattdessen metrische in 90/90-18 angeboten. Nachdem die Reifenpaarung vorne 90/90-18 und hinten 4.00-18 von diversen Herstellern, nicht aber von Michelin, freigegeben worden sind, dachte ich, die kauf ich so und bin damit bei meiner TÜV-Süd-Filiale vorgefahren.
    Ein dort ganz neu eingesetzter Filialleiter meinte sich wohl profilieren zu müssen und wollte mir die vorderen Reifen auf der serienmäßigen Felge 1.60x18 so nicht abnehmen, obwohl der Reifen in 90/90-18 von den Vergleichsdimensionen eher kleiner als die 3.00-18er ausfällt, also technisch bzw. baulich aber auch gar nichts gegen diese Reifen sprach.
    Er berief sich auf die Norm ETRTO, die auf einer 1.60er Felge eben nur max. 80/90er Reifen vorsieht und keine 90/90er. 90/90-18 entspricht ungefähr dem 3.00-18, der 80/90 entspricht eher dem 2.75-18er und sieht dann auf dem Moped aus wie ein Fahrradreifen...


    Nach langem Hin und Her habe ich mich an einen mir bekannten Oldtimerfreak beim TÜV SÜD gewandt, der früher eben dort mal Filialleiter war, heute aber tatsächlich völlig andere Tätigkeiten innerhalb des TÜV ausübt, und mir die TÜV Abnahme der aus den USA importierten GT550 gemacht hatte.


    Dann hat mir die Zulassungsstelle nach Rücksprache mit dem TÜV Mann und Vorlage der Reifenfreigaben von 3 anderen Reifenherstellern für 90/90-18 vorne auf 1.60er Felge direkt einen neuen Fahrzeugschein erstellt, der jetzt auch diese Reifenpaarung enthält.
    Und die Moral dieser Geschichte lautet denn wieder mal...


    "Dem Inschenör ist nichts zu schwer... "


    :D :D :D

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    Gruß Klaus

  • Das war zwar nicht nett von dem Griffelspitzer, aber er hat sich grundsätzlich richtig verhalten! Michelin hat eben keine Reifenherstellerfreigabe für diese von Suzuki nicht für die Maschine angegebene Größe gegeben! Jetzt war eine Einzelabnahme erforderlich, zur Entscheidung darüber zieht der A.a.S. die betreffenden (und ihm bekannten) Normen und technischen Standarts heran! Das hat er im ersten Fall getan und entschieden ...., mach ich nicht!


    In deinem Fall sicher sehr kleinlich und am Rande, aber bedenke einfach, er muss das unterschreiben und das steht solange in den Papieren wie deine Maschine auf den Straßen unterwegs ist! Da wird man vorsichtig, zumal heute immer eine Prüfinstanz die Einzelabnahmen der Kollegen überprüft! Ich habe selber schon erlebt wie unangenehm so eine nach zehn Jahren hochgegangene Einzelabnahme sein kann, ich musste dem Kollegen das Ding leider um die Ohren hauen! Und ich bin sehr froh, dass ich zu diesen Einzelabnahmen nicht befugt bin ;) !


    schönen Sonntag noch :)


    Karl

  • Das ist leider immer ein dummes Thema mit dem TÜV:
    Fahre auf dem Büffel auch Conti in den heutigen Größen, statt der 4.00H18.
    Beim TüV gewesen, hat überhaupt nicht interessiert, habe den Stempel bekommen, ohne daß der überhaupt auf die Reifengrößen geschaut hat.(hab sie immer noch nicht eintragen lassen..)


    Der gleiche Mensch hat mir die Eintragung 190/55 für meine Benelli TNT Ttitanium aus 2005 verweigert, trotz Vorlage TÜV-Bericht vom TÜV Baden von einem Benellikollegen und der Scheine meiner beiden TreK´s , wo ich die Größe auch hab nachtragen lassen.
    Jetzt hole ich sie mir beim Händler in Nürnberg, wo der TÜV´ler solche Dinge regelmäßig macht....

  • Moin,
    beim Büffel, wie auch GT 550 und 500 gibt es 3 Standardfreigaben die bei den späteren Modellen auch alle schon im Brief eingetragen waren: 3.25H19 - 4.00H18, 100/90H19 -120/90H18 und 4.10H19 - 4.25/85H18. Gruss Martin

  • Und wenn dann auf dem Hinterreifen 110/80-H18 draufsteht kann man den auch mit dem 4.10H19 vorn zusammen fahren...…., aber nur weil gleichzeitig auch noch 4.25-85H18 draufsteht. so wie auf meinem uralten Dunlop Red Arrow :D !


    Bei der Einzelabnahme §21 meiner GT750J hat der Prüfer nur die montierte Größe eingetragen, logisch, was Anderes hat er ja auch nicht zu Sehen bekommen! Die anderen Größen gab es dann später per §19.3 StvZO!


    Eine Fzg. ABE gibt es ja nur für die GT750B, damals 1977 von der neu installierten Suzuki Deutschland GmbH auf den Weg gebracht!
    Ich muss mal nachschauen, ob da schon alle drei Paarungen vermerkt sind (dann könnte man sie auf dem B Modell ohne Weiteres fahren, egal ob sie im Schein stehen). Die vorherigen Büffel sind alle im Einzelverfahren in den Verkehr gekommen, eine Änderung der im Schein eingetragenen Größen bedarf also in diesem Fall immer eines Besuchs einer Prüfstelle zur §19.3 StvZO Eintragung, die Herstellerfreigaben liegen den Kollegen vor!


    Gruß


    Karl


    P.S.: Ach ja, da war doch noch was, ich erinnere mich, dass in der Freigabe für die 100/90H19 und 120/80H18 Paarung ein bestimmtes Schutzblech vorn gefordert wurde, aber da wollen wir mal besser drüber schweigen..... ^^ !

  • Du wirst lachen Karl, das ist auch notwendig. Mit dem B Schutzblech (GS Style) ist es richtig eng und ehe man sich versieht schleift es. Hab ich nicht wirklich geglaubt, bis ich die Kombi mal eingebaut hatte und immer noch habe. Da durfte ich erstmal das nagelneue Blech nachbearbeiten, in dem ich Falzen nach außen drückte. Ich hätte nicht gedacht, dass das neuere Blech weniger Platz läßt.

    Büffel ist einzig, aber nicht artig

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für die vielen Antworten.
    Also einfach hinfahren und hoffen, bei Misserfolg anderen Prüfer wählen oder Bridgestone aufziehen. :D


    werde im Juli berichten.


    Gruß Jörg

  • Wenn es sich um die Größen handelt die in deinem Fahrzeugschein resp. Zulassungsbescheinigung stehen und die Reifen eine ECE Kennzeichnung (großes E mit einer Zahl daneben in einem Kreis) haben....dann wette ich darauf, dass du damit kein Problem bekommst ;) !


    Gruß


    Karl

  • 2xT 250, 2xGT 250, 4xGT 380, 7xGS 400, 2xGS 550, 3x GS 750, GS 850G, GS 1000S, X7. GS 1000E
    Typreferent für die GT380 im WBC

  • Wichtig ist Blatt 6, Punkt 2. Deswegen hat der Reifen auch nicht gepasst.

    2xT 250, 2xGT 250, 4xGT 380, 7xGS 400, 2xGS 550, 3x GS 750, GS 850G, GS 1000S, X7. GS 1000E
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  • Hab ich übersehen:3.jpeg

    2xT 250, 2xGT 250, 4xGT 380, 7xGS 400, 2xGS 550, 3x GS 750, GS 850G, GS 1000S, X7. GS 1000E
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  • Frank, auch Suzuki schreibt manchmal Blödsinn. Das Strebenschutzblech war als Tauschteil nur ab B Modellen notwendig, zumindest was GTs angeht. Die Modelle J-A hatten von Haus aus diese Schutzbleche. Und natürlich war das bekannt, nur man konnte sich nicht vorstellen warum, erst wenn man besagte Kombi mal verbaut hate wußte man warum. Beim Schutzblech vom GS Typ ist das Schutzblech um das Stabiblech gebördelt. Somit hast du dreifache Blechstärke und das auf jeder Seite. Beim Strebenschutzblech hast nur ein Blech auf das das Schutzblech genietet.Für die Gs brauchst du ein spezielles Blech, eben mit nit nur einem Strebenbüglel hinten, da du an den Tauchrohren nur hinten Augen hast und dieses ist mit dem Tauschteil gemeint, GTs hatten zwei Bügel.

    Büffel ist einzig, aber nicht artig

  • Das benötigte Schutzblech wurde z.B. bei der GT 500 verbaut. Gemeint war im Text auch die die GT750B, Es geht ja vor allem darum, welche Bereifungen in der ABE verankert sind.

    2xT 250, 2xGT 250, 4xGT 380, 7xGS 400, 2xGS 550, 3x GS 750, GS 850G, GS 1000S, X7. GS 1000E
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  • Suzuki mag es zwar so gemeint haben, aber sie haben es nicht gesagt. Zum einen ist das Schreiben schon sehr alt, vermute Anfang 80er, dass ist Phase Nach Röth und vor Heppenheim, mit Decrignis und den Hölländern. Zum anderen erweckt es den Eindruck, es geht nur mit diesem 2 Streben Blech, zumal die E-Nr. explizit angegeben ist.
    Im übrigen, hat das heute keiner mehr im Kopf. Selbst unser eins hat damals gedacht, dass hätte Suzuki gemacht auf grund einer höheren Stabilität durch die Streben, dass das GS Blech mehr Platz brauchte hast du so nicht gesehen, zumal die B Bleche seltener waren. Entsprechend kammst du gar nicht in die Verlegenheit das rauszufinden.
    Wir sind doch damals eh nach der Prämisse Jugend forscht gefahren.

    Büffel ist einzig, aber nicht artig

  • Der Platz wird auch bei der GS knapp bei der Umrüstung auf metrische Reifen, die Reifen untereinander sind auch noch unterschiedlich in den Abmessungen.

    2xT 250, 2xGT 250, 4xGT 380, 7xGS 400, 2xGS 550, 3x GS 750, GS 850G, GS 1000S, X7. GS 1000E
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